Das UBI
Das Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) berechtigt ausschließlichzum Bedienen von Sprechfunkstellen (Schiffsfunkstellen) des mobilen UKW Binnenschifffahrtsfunks.
Um das UBI zu erwerben, werden folgende Anforderungen bei der Prüfung
gestellt:
- Mindestalter 15 Jahre.
- 1 Passfoto.
- Fotokopie des
Personalausweises.
- Fotokopie von bereits erworbenen
Sprechfunkzeugnissen.
- 22 Fragen aus 130 (Multiple Choice), das entspricht einem
Fragebogen.
Hierfür ist eine Stunde Zeit.
- Aufnahme eines deutschen
Textes mit Inhalten der Buchstabiertafel.
- Praktische Aufgaben am Gerät,
ICOM IC-M503.
Wenn erst das UBI erworben wird, ist zum Erwerb des SRC
eine fast vollständige Prüfung abzulegen.
Für
Holland Skipper:
In
den Niederlanden sind die Reviere Wattenmeer
und Ijsselmeer
offiziell dem Binnenschifffahrtsfunk zugewiesen. Das heißt, auf
diesen Gewässern ist ein UKW-Sprechfunkzeugnis
für den Binnenfunk
(UBI) vorgeschrieben. Außerhalb der Watteninseln, auf der offenen
Nordsee sowie entlang der Nordseeküste sind es Seefunkgebiete,
auf denen das SRC (Short Range Certificate) vorgeschrieben ist. Somit
benötigt ein Ijsselmeerskipper, der auch die Nordsee befahren möchte
und ein Skipper der über die Oosterschelde entlang der holländischen
Küste ins Ijsselmeer fahren möchte 2 Funkzeugnisse: Das SRC (Short
Range Certificate) für den Seefunk und das UBI
(UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenfunk).

