Das UBI

Das Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) berechtigt ausschließlichzum Bedienen von Sprechfunkstellen (Schiffsfunkstellen) des mobilen UKW Binnenschifffahrtsfunks.


Um das UBI zu erwerben, werden folgende Anforderungen bei der Prüfung gestellt:

- Mindestalter 15 Jahre.
- 1 Passfoto.
- Fotokopie des Personalausweises.
- Fotokopie von bereits erworbenen Sprechfunkzeugnissen.

- 22 Fragen aus 130 (Multiple Choice), das entspricht einem Fragebogen.
  Hierfür ist eine Stunde Zeit.
- Aufnahme eines deutschen Textes mit Inhalten der Buchstabiertafel.
- Praktische Aufgaben am Gerät, ICOM IC-M503.

Wenn erst das UBI erworben wird, ist zum Erwerb des SRC eine fast vollständige Prüfung abzulegen.

 

Für Holland Skipper:

In den Niederlanden sind die Reviere Wattenmeer und Ijsselmeer offiziell dem Binnenschifffahrtsfunk zugewiesen. Das heißt, auf diesen Gewässern ist ein UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenfunk (UBI) vorgeschrieben. Außerhalb der Watteninseln, auf der offenen Nordsee sowie entlang der Nordseeküste sind es Seefunkgebiete, auf denen das SRC (Short Range Certificate) vorgeschrieben ist. Somit benötigt ein Ijsselmeerskipper, der auch die Nordsee befahren möchte und ein Skipper der über die Oosterschelde entlang der holländischen Küste ins Ijsselmeer fahren möchte 2 Funkzeugnisse: Das SRC (Short Range Certificate) für den Seefunk und das UBI (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenfunk).

Sprechfunkzeugnis UBI